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Argumente für die Änderungsanträge zum Thema Prostitution und Menschenhandel

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Warum es richtig ist, unser Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 zum Thema Prostitution und Menschenhandel zu präzisieren.

In den letzten Tagen hat die – leider viel zu oft über die Medien ausgetragene – grüninterne Debatte über die Ausrichtung unseres Bundestagswahlprogramms an Schärfe zugenommen, auch zu den von mir unterstützten Änderungsanträgen zum Thema Prostitution und Menschenhandel. Gerade bei diesem schwierigen Thema ist es wichtig, dass wir offen debattieren. Die Debatte muss aber dem Thema angemessen differenziert und sachlich geführt werden, und nicht mit Begriffen wie „Gauweiler 2.0“. Ich möchte mit diesem Beitrag die Debatte etwas versachlichen und noch einmal die Intention der Änderungsanträge und ihrer UnterstützerInnen erläutern.

Den AntragstellerInnen geht es um den Schutz der Prostituierten und um eine Verbesserung der rechtlichen Instrumente im Kampf gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung.

Es geht nicht darum, das Prostitutionsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2003 zu revidieren und Prostituierte wieder in die Illegalität und Sittenwidrigkeit zu treiben. Das Prostitutionsgesetz war ein guter und richtiger Schritt zur Entkriminalisierung und rechtlichen Besserstellung der Prostituierten, das aber eben viele Probleme, die mit käuflichem Sex verbunden sind, gar nicht abdecken konnte und wollte. Wir brauchen uns mit dem Prostitutionsgesetz nicht zu verstecken, es hat klare Verbesserungen gebracht. Die Angriffe auf das rot-grüne Prostitutionsgesetz aus den Reihen der Union sind Nebelkerzen. Denn sie kommen von denjenigen, die in den vergangenen acht Jahren in der Regierungsverantwortung standen und nichts unternommen haben.

Aber auch wir Grünen sollten nicht so tun, als hätten wir mit dem Prostitutionsgesetz alle Probleme gelöst und als gäbe es nicht noch viel zu tun im Kampf gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und menschenverachtende Ausbeutung von Prostituierten. Denn die Lebenswirklichkeit, der wirtschaftliche Druck, die soziale und gesundheitliche Lage der meisten heutigen Prostituierten hat sich gegenüber 2003 deutlich verschlechtert. Die Nutzung von Sexdienstleistungen geschieht heute auch unter vordergründig „sauberen und fairen“ Bedingungen in den meisten Fällen unter Verletzung der Menschenwürde. Der Zustrom junger OsteuropäerInnen und MigrantInnen aus anderen Herkunftsländern, die sich aus wirtschaftlicher Not und nicht selten auf Druck der Familien zur Prostitution gezwungen sehen, hat die Arbeitsbedingungen und Erwerbsmöglichkeiten im Bereich der Prostitution dramatisch verändert. Wachsende Konkurrenz unter Prostituierten hat zu Dumpingpreisen und teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen im Gewerbe geführt.

Die selbstbestimmte Prostituierte, die wir bei der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes 2003 vor Augen hatten, die auf Augenhöhe mit dem Freier verhandelt und von ihrem Lohn leben kann, ist eine Ausnahme. In der Realität gehen mehrheitlich sehr junge Frauen aus Südosteuropa, die in einem faktischen Abhängigkeitsverhältnis zu Zuhältern oder Bordellbetreibern stehen, aus wirtschaftlicher Not der Prostitution nach. Sie sind einem System ausgesetzt, in dem Gewalt, erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und sexuelle Ausbeutung an der Tagesordnung sind.

Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die ein sicheres Arbeitsumfeld und eine soziale Absicherung gewährleisten. Das tut das heutige Prostitutionsgesetz alleine nicht. Da Prostitution in der Regel als selbstständiges Gewerbe ausgeübt wird, das besonderen Bedingungen unterliegt, müssen eigenständige Schutzrechte, wie sie etwa auch jedem/r Arbeitnehmer/in zustehen, geschaffen werden.

Deshalb ist es wichtig, dass wir schon im Wahlprogramm zeigen, dass wir trotz unseres Bekenntnisses zur Entkriminalisierung der Prostitution und zur Abschaffung der Sittenwidrigkeit die Augen vor den teilweise katastrophalen Lebens- und Arbeitsbedingungen vieler Prostitutierter nicht verschließen. Vielmehr sollten wir Problembewusstsein zeigen und die aus unserer Sicht geeigneten Lösungswege aufzeigen.

Mit den Änderungsanträgen soll die Rechtssicherheit der Prostituierten weiter gestärkt werden –  gegenüber skrupellosen Menschenhändlern, Freiern und den an ihnen heute mehr oder weniger legal, vor allem aber sehr gut verdienenden Zuhältern und Vermietern. Und wir wollen Polizei und Justiz im Kampf gegen Menschenhandel und Ausbeutung endlich mit effektiven Rechtsmitteln ausstatten.

So schützt die aktuelle Gesetzgebung gegen Menschenhandel über die §§232 und 233 letztlich nicht gegen Ausbeutung, sondern die Rechtsprechung hat gezeigt, dass letztlich nur die Freiheit, sich ausbeuten zu lassen, geschützt wird. Gerade Prostituierte mit Migrationshintergrund werden oftmals durch die Lebensumstände in ihren Heimatländern gezwungen, sich in Deutschland ausbeuten zu lassen. Diese Situation als freiwillige, selbständige Sexarbeit zu verklären, ist Realitäts-verweigerung.

Wir wollen deshalb durch einen Straftatbestand, der die Ausbeutung als solche unter Strafe stellt, erreichen, dass (auch) Prostituierte wenigstens in angemessener Weise selbst wirtschaftlichen Nutzen aus ihrer Tätigkeit ziehen. Die Beschäftigung von sich freiwillig prostituierenden Personen ist dann nicht strafbar.

Wir wollen Prostituierte wirksam vor Anweisungen Dritter schützen und auch Freier zur Verantwortung ziehen, wenn sie wissentlich die Notsituation von Prostituierten ausnutzen. Wir wollen das Mindestalter für Prostituierte bundeseinheitlich auf 21 Jahre anheben und den Gebrauch von Kondomen verpflichtend machen.

Über die von uns geforderte Konzessionierung der Prostitutionstätigkeit werden nicht die Prostituierten kriminalisiert, vielmehr stellt sie sicher, dass Prostituierte unter dem Schutz des Rechts stehen, nicht unter dem „Schutz“ des organisierten Verbrechens und der Zuhälter. Durch die Konzessionsvergabe an erkennbar selbstbestimmte Prostituierte wird ausgeschlossen, dass Personen, die ihre Rechte nicht kennen, sexuell ausgebeutet werden.

Auch verbindliche gesundheitliche Untersuchungen dienen letztlich dem Schutz der Prostituierten und gewährleisten einen regelmäßigen Kontakt zu ÄrztInnen und Beratungsstellen und ermöglichen eine Brücke zu Ausstiegsangeboten.

Warum sollte ausgerechnet in einem Gewerbe, in dem es um den direkten Austausch von Körperflüssigkeiten geht, der Gesundheitsschutz der DienstleisterInnen völlig unter den Tisch fallen? Die Ausübung des Prostitution ist mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Wir wollen deshalb im Prostitutionsgewerbe die gleichen hohen Maßstäbe anlegen, für die wir auch in anderen Teilen der Arbeitswelt eintreten.


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